Wo Sie uns finden

Wir sind umgezogen!
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Ordination Dr. Meissnitzer

Schlossplatz 13
2361 Laxenburg

Eingang im Halbstock
Kein Lift
NICHT barrierefrei

 

 

 

ORDINATIONSZEITEN IM JULI UND AUGUST

Saisonbedingt haben wir im Juli und August - wie schon in den letzten Jahren - einen stark reduzierten Ordinationsbetrieb. Wir sind jedoch durchgehend telefonisch erreichbar und zwar

Dienstag und Donnerstag 9-11 und 15-17 Uhr!

Über unser Kontaktformular sind wir 24/7 erreichbar, in dringenden Angelegeheiten ersuchen wir Sie, diese Möglichkeit zu nutzen, wir rufen Sie dann umgehend zurück.

Ich darf Ihnen auch im Namen meines Teams einen erholsamen Sommer wünschen!
Ihre Tamara Meissnitzer

 

Bitte beachten Sie:

Wir behalten uns vor, Termine in Rechnung zu stellen, die nicht zeitgerecht innerhalb von 48h abgesagt werden.

Wir ersuchen Sie aus logistischen Gründen für jedes Anliegen erst telefonisch oder schriftlich Kontakt aufzunehmen um die Wartezeit für Sie in der Ordination möglichst kurz zu halten. Wir danken für Ihre Kooperation!

ORDINATIONSZEITEN:

ACHTUNG - im Juli und August saisonbedingt reduzierte Ordinationszeiten - Terminvereinbarung unbedingt notwendig!

 

Ordinationszeiten und Erreichbarkeit ab September:

Mo 9-14 (abw. m. Fr.)
Di  9-18:30
Mi  9-16:30
Do 9-14 + 18:30-22:30
Fr  9-14 (abw. m. Mo.)

Wir sind telefonisch für Sie erreichbar:
Di-Do von 11-14 Uhr
+43 2236 38 43 07
oder über unser
Kontaktformular
 

Wahlarzt - Was bedeutet das eigentlich?

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Die Bezeichnung „Wahlarzt“ leitet sich aus dem gesetzlichen Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Es kann in Österreich kein Versicherter beispielsweise von der Gebietskrankenkasse gezwungen werden, nur Vertragsärzte der Gebietskrankenkasse in Anspruch zu nehmen.

Als Wahlärztin habe ich (ganz bewusst) keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Das heißt, dass Sie meine Leistungen nicht mit der e-card in Anspruch nehmen können und die Verrechnung jeder Untersuchung und Behandlung direkt mit mir erfolgt.
 

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Honorarverrechnung

Erst in einem zweiten Schritt wird Ihnen durch Einreichung der Honorarnote(n) bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein Teil des bezahlten Honorars rückerstattet.

Sollten Sie eine Privatversicherung ("Zusatzversicherung") für ambulante Leistungen abgeschlossen haben, wird - je nach Versicherungsvertrag - von der Privatversicherung der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder auch das gesamte Privathonorar refundiert.

Weitere Informationen
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